AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieser Schulungsvertrag gilt für alle Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb der Fachkunde gemäß der gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 10.03.2022, die von der NiSV GmbH als Schulungsträger in Form von Fachkundemodulen angeboten und durchgeführt werden.

1. Anmeldung/Pflichten der Teilnehmer

Die Anmeldung hat schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen; sie ist verbindlich. Mündliche Anmeldungen sind schriftlich zu bestätigen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende bzw. Angemeldete diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ verbindlich an.

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten, einschließlich Rechnungsanschrift und gewünschter Zahlungsweise (s. u.), vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, zur Datenverarbeitung ihre Einwilligung schriftlich zu bestätigen.

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die NiSV GmbH dies dem/der Anmeldenden bzw. Angemeldeten mit.

Der/die Teilnehmer/in hat an den Präsenzkursen an einem Standort und an den fachpraktischen Unterweisungen stets teilzunehmen. Er hat an der Erreichung des Bildungsziels eine Lern- und Mitwirkungspflicht.

Der Bewerber muss eine zur Kursteilnahme, egal in welcher Form, gesundheitliche und persönliche Eignung aufweisen. Bei Beeinträchtigungen ist ein ärztliches Attest je nach Kurs den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Beeinträchtigungen, die bereits bei Anmeldung vorgelegen haben, rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung.

Der Teilnehmer kann einen Standort wählen bei der Anmeldung. Die NiSV GmbH behält sich das Recht vor, diesen gewählten Standort zu bestätigen oder einen anderen Standort zu benennen.

Sollte die Lehrveranstaltung aus organisatorischen Gründen nicht am gewählten Standort stattfinden können, ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet, die Lehrveranstaltung an einem anderen Ort, der höchstens 200 km von dem gewählten Standort entfernt liegt, wahrzunehmen.

Bei Minderjährigen ist die Anmeldung grundsätzlich von allen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Unterzeichnet nur eine erziehungsberechtigte Person den Vertrag, bestätigt diese damit, eine entsprechende Vollmacht der ggf. noch vorhandenen, weiteren Erziehungsberechtigten bzw. das alleinige Erziehungsrecht zu haben. Für den Fall des Erreichens der Volljährigkeit während der Aus- oder Weiterbildung tritt ab dann die volljährige teilnehmende Person mit eigenhändiger Unterschrift dem Unterrichtsvertrag bei. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bleiben weiterhin Vertragspartner. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich unter Berücksichtigung der Volljährigkeit des Schülers.

2. Lehrgangziel

Bestehen der Prüfungen zu den gewählten Fachkundemodulen der NiSV durch das sichere Beherrschen aller hierfür notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse.

3. Inhalte der verschiedenen Fachkundemodule:

a) Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK)
-Dauer: 80 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
-davon 28 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
-Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AGK) durch eine Fortbildung mit mindestens 2 LE bei einem Schulungsträger. Die 2 LE werden jeweils in Kombination mit dem anderen Fachkundemodulen erbracht. Ebenso die Rezertifizierungsprüfung.

Besonderheit: die Teilnahme an diesem Modul ist nicht erforderlich, wenn Sie:
-eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Kosmetiker*in,
-den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Kosmetiker*in“,
-eine Meisterprüfung in der Kosmetik
erfolgreich absolviert haben
-oder am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren nachweisen können.

b) Fachkundegruppe “Laser/intensive Lichtquellen” – Fachkundemodul: Optische Strahlung (OS) GK
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
-Dauer: 120 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
-davon 33 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
-Prüfung: MC-Test mit 45 Fragen, davon 6 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 3 Lerneinheiten)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AOS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich OS) bei einem Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

c) Fachkundegruppe “Ultraschall” – Fachkundemodul: Ultraschall (US) GK
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
-Dauer: 40 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
-davon 19 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
-Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AUS) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich US) bei einem Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

d) Fachkundegruppe “EMF-Kosmetik” – Fachkundemodul: EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (EK) GK
Teilnahmevoraussetzung: vorherige Teilnahme am Fachkundemodul: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (GK) bzw. Nachweis Berufsabschluss/-erfahrung
-Dauer: 40 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
-davon 16 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
-Prüfung: MC-Test mit 30 Fragen, davon 4 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 2 Lerneinheiten)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AEK) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich EK) bei einem Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

e) Fachkundegruppe “EMF-Stimulation” – Fachkundemodul: EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (ES)
Teilnahmevoraussetzung: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin/ Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C¬Lizenz als Trainerin/Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung.
-Dauer: 24 Lerneinheiten (LE) inkl. Prüfung
-davon 8 Lerneinheiten (LE) als E-Learning möglich
-Prüfung: MC-Test mit 15 Fragen, davon 2 offene Fragen (Dauer der Prüfung: 1 Lerneinheit)

Innerhalb von 5 Jahren: Aktualisierung der Fachkunde (AES) durch eine Fortbildung mit mindestens 8 LE (2 LE aus dem Bereich GK und 6 LE aus dem Bereich ES) bei einem Schulungsträger verbunden mit einer Rezertifizierungsprüfung.

Nach Abschluss des jeweiligen Fachkundemoduls erhalten sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, welche unter Berücksichtigung der Fehlzeitenregelungen (Nr. 9.) die Absolvierung aller nach den Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten bescheinigen muss.

Dem/der Teilnehmer/in hat zur Kenntnis genommen, dass die vollständige Absolvierung der nach den Rahmenlehrplänen für jedes Fachkundemodul vorgesehenen Lerneinheiten Voraussetzung für eine Prüfungsabnahme für das jeweilige Fachkundemodul ist.

Entsprechend hat der/die Teilnehmer/in selbstverantwortlich die Prüfungsanmeldung vorzunehmen.

Prüfungsabnahme:

Ab dem 01.01.2024 erfolgt die Prüfung entweder bei der Zertifizierungsstelle dbi Zert GmbH in Chemnitz oder bei jeder anderen Zertifizierungsstelle. Die Teilnehmer sind verpflichtet sich selbst und eigenständig zur Prüfung auf der Seite der Zertifizierungsstelle anzumelden und müssen je nach Prüfungsordnung der Zertifizierungsstelle die Prüfungsgebühr an die Zertifizierungsstelle entrichten. Für ein Nichtbestehen der Prüfung übernimmt die NiSV GmbH keine Verantwortung. Eine Kostenübernahme der Prüfungsgebühr durch die NiSV GmbH erfolgt nicht.

f) Der Umfang und die Dauer der Nutzung der im Unterricht verwendeten Online-Lernplattformen wird entweder beim Kauf der Kurse festgelegt oder über die Dozenten mitgeteilt. Die dabei vorgegebene Zeit wird als Zeitumfang oder als Dauer in Form von Zeiteinheiten (Tage, Wochen, Monate, etc.) oder als innerhalb einer bestimmten Frist (von (Datum) bis (Datum)) festgelegt und beginnt daher nicht immer mit dem ersten Login durch die Schüler.

Die Login-Daten, Lerninhalte und Kooperationsleistungen sind sogfältig aufzubewahren und keiner weiteren Person zugänglich zu machen. Werden die Logindaten oder der Inhalt ohne ausdrückliche Zustimmung weiteren Personen zugänglich gemacht, ist mit Vertragsstrafen von 50.000 EUR zur rechnen.

Falls der Login auf der Lernplattform nicht möglich ist oder Probleme bei der Ansicht auftreten, ist dies innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Nur so kann eine Verlängerung der Zugriffsdauer erreicht werden. Einen rechtlichen Anspruch auf die Verlängerung des Zugriffs gibt es nicht.

Umfang und Dauer der Nutzung der Plattform, der Kurse, Inhalte oder Ausbildungen werden durch den Kauf der entsprechenden Inhalte festgelegt. Daher ist für die Schüler immer nur der Inhalt zu sehen, der erworben wurde. Andere E-Learning Inhalt sind für die Nutzer nicht sichtbar. Nach Ablauf der Nutzungsdauer oder -frist kann der Inhalt grundsätzlich nicht wieder aufgerufen werden. Kostenpflichtige Verlängerungen können, sofern technisch möglich, eingerichtet werden.

Im Falle des Erstellens eigener Beiträge erklären sich die Schüler damit einverstanden, dass keine Inhalte erstellt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Außerdem dürfen nur Links, Bilder, Fotos, Videos, Dokumente bzw. sonstige Inhalte verwendet werden, deren Rechte bei den Schülern liegen. Die NiSV GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte bzw. Beiträge, die sie nicht selbst erstellt hat oder die sie zur Kenntnis genommen hat. Von extern erstellten Inhalten kann die NiSV GmbH jederzeit ändern, löschen oder sperren.

Die NiSV GmbH übt auch auf den Online-Lernplattformen und Kollaborationsplattformen das Hausrecht aus. Kommt es zum Verstoß gegen die Regeln der AGB oder anderer Nutzungsbedingungen, kann die NiSV GmbH sowohl mit als auch ohne vorherige Abmahnung die Schüler zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der E-Learning Inhalte ausschließen. Die NiSV GmbH haftet auch bei den digitalen Angeboten nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.

4. Kosten der verschiedenen Fachkundemodule

Gemäß den angezeigten Preisten auf der Website.

Lernmaterialien für die jeweiligen Fachkundemodule werden durch die NiSV GmbH gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung ist derjenige zu benennen, der die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme übernimmt (=Zahlungspflichtiger). Der Zahlungspflichtige hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf eines der angegebenen Konten zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldungen gültigen Preise der Fachkundemodule.

Die Kursgebühren sind grundsätzlich im Voraus, spätestens 2 Wochen nach Buchung, zu entrichten. Im Einzelfall kann die NiSV GmbH Ratenzahlungen auf die Kursgebühren schriftlich akzeptieren.

Kosten für eventuell Unterkunft und Verpflegung sind durch die Teilnehmer zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist die NiSV GmbH berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenbeteiligung von 5,00 Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages ist die NiSV GmbH berechtigt, den/die Teilnehmer/-in mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung/ Veranstaltung auszuschließen.

6. Rücktritt und Kündigung

Rücktritt, Kündigung und im Falle der Aberkennung Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses von beiden Vertragsparteien ist ausgeschlossen.

Bei grobem Verstoß/schwerem Fehlverhalten kann der Vertragspartner von dem Fachkundemodul ausgeschlossen werden. Die NiSV GmbH spricht in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung nach den Grundsätzen des § 626 BGB aus.

Der Vertragspartner hat der NiSV GmbH einen gegebenenfalls entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wenn die NiSV GmbH bei Beginn des Kursprogramms oder nach Ende des Kursprogramms nicht von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle als Schulungsträger anerkannt ist, weil die Anerkennung nachträglich weggefallen ist, stellt dies weder eine Pflichtverletzung der NiSV GmbH noch einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. 

Eine Kündigung wird erst möglich, wenn die NiSV GmbH nicht innerhalb von 6 Monaten wieder von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle als Schulungsträger anerkannt ist.

Die reine Schulungsleistung wird von der NiSV GmbH geschuldet, ein Zertifikat ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Die NiSV GmbH ist keine Zertifizierungsstelle und kann demnach keine akkreditierten Zertifikate ausstellen. Dies kann nur eine Zertifizierungsstelle. Wenn die Zertifizierungsstelle aufgrund einer fehlenden Anerkennung der NiSV GmbH das Zertifikat dem Teilnehmenden verweigert, muss der Teilnehmende seine Ansprüche auf Erteilung eines Zertifikats und etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Zertifizierungsstelle selbst richten und nicht gegen die NiSV GmbH.

7. Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden WIDERRUFSBELEHRUNG:

Als Verbraucher haben Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Buchung zugestimmt haben, dass bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll. Damit haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht wirksam verzichtet. Wir haben Sie darauf vor Kaufabschluss hingewiesen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem Sie von uns nach erfolgreicher Buchung eines Fachkundemoduls eine Bestätigungsmail bekommen.

Für jede Buchung/ für jeden Kauf steht Ihnen ein eigenes 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

NiSV GmbH
Hans-Sachs-Str. 17
40721 Hilden
[email protected]

in einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dieses Muster-Widerrufsformular (siehe Ende des Punktes 7.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie die Zahlung als Banküberweisung getätigt, schicken Sie bitte noch einmal Ihre Kontodaten mit, da wir auf dem Kontoauszug nur einen Teil Ihrer Kontodaten sehen.

MUSTER WIDERRUFSVORLAGE

Das Muster für das Widerrufsformular richtet sich nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück

NiSV GmbH
Hans-Sachs-Str. 17
40721 Hilden
[email protected]

Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung des folgenden Fachkundemoduls (Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welches Fachkundemodul sich der Widerruf bezieht)

gebucht am:_________

Name des/der Verbraucher(s);

Anschrift des/der Verbraucher(s);

ggfs. Kontodaten für die Rückerstattung

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier);

Datum/Unterschrift

8. Absage/Ausfall und Verlegung von Bildungsmaßnahmen, Wechsel von Dozenten

Die Firma NiSV GmbH hat das Recht, Fachkundemodule bei nicht ausreichenden Anmeldungen von unter 10 Teilnehmern oder aus anderem wichtigen Grunde abzusagen. Hierzu zählen auch alle Einschränkungen der Nutzung von Standortinfrastruktur (z. B. Unterrichtsräume), bei akuter Erkrankung des zuständigen Dozenten oder allgemeinen behördlichen Schutzregelungen, die durch die Corona-Pandemie verursacht werden.

Die Teilnehmenden, die sich für diesen Lehrgang angemeldet haben, werden automatisch auf den nächst freien Lehrgang umgebucht. Sie werden darüber schriftlich informiert.

Der NiSV GmbH steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen.

Im Falle von Krankheitsfällen und einer Teilnehmerzahl von weniger als 10 Schulungsteilnehmer steht der NiSV GmbH das Recht zu, Schulungen an Standorten, die bis zu 200 km entfernt sind, zu geben, das gilt auch für Prüfungen.

Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.

9. Fehlzeitenregelung

Fehlzeiten sind Zeiten der Abwesenheit, entschuldigt oder nicht entschuldigt. Hierzu gehören: Versäumter Unterrichts- oder Praktikumsbesuch, Verspätungen und vorzeitiges Verlassen des Unterrichts, Überziehen der Pausenzeiten, versäumte oder verspätete Teilnahme an der Prüfung. Erkrankt ein Teilnehmer, unterbricht er die Schulung aus eigenem Entschluss oder kann er aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist er verpflichtet, dies sofort, das heißt 24 Stunden vor Schulungsbeginn der NiSV GmbH mitzuteilen. Unterlässt der Schüler es diese Mitteilung nicht zeitgerecht bei der NiSV GmbH einzureichen oder reicht er sie erst gar nicht ein, wird für die Vergabe eines neuen Schulungstermins 50 % des jeweils aktuellen Preises für den jeweiligen Fachkundelehrgang erhoben.

a. Fehlzeitenanerkennung mit wichtigem Grund
Als Fehlzeiten mit wichtigem Grund erkennen wir Folgendes an:
aa) medizinisch bedingte Fehlzeit
durch ärztlich nachgewiesene Krankheit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - AU) ab dem 1. Tag mit telefonischer Meldung, Vorlage der AU spätestens am 3. Werktag bzw. Erkrankung des Kindes entsprechend mit Vorlage ärztlicher Bescheinigung (Kopie).

Das Gleiche gilt, wenn der zur Zeit behördlich notwendige Corona-Test positiv sein sollte und eine Quarantäne einzuhalten ist.

bb) Situationsbedingte Fehlzeit

  • • Niederkunft der Ehefrau (1 Tag)
  • • Ableben des Ehegatten, eines Kindes, Eltern-/Schwiegerelternteils (1 Tag)
  • • Wahrnehmung amtlicher Termine oder Facharzttermine (nur mit Nachweis)

Weitere Fehlzeiten können im Einzelfall anerkannt werden. Alle anderen Fehlzeiten gelten als Fehlzeit ohne wichtigen Grund.

b. Gültigkeitsbereiche
Die vorliegende Fehlzeitenregelung gilt während der Anwesenheitspflicht in allen zur Durchführung der Maßnahme/Qualifizierung erforderlichen Orten.
Diese sind:

  • • Schulungsorte der NiSV GmbH
  • • Teilnahme an den notwendigen Prüfungen/Nachprüfungen
  • • der Betrieb (z. B. bei betrieblichen Erprobungen, Praktika)
  • • externe Schulungsorte (z.B. Kooperationspartner)

c. Erfassung/Dokumentation
Zur Erfassung der Fehlzeiten führt die NiSV GmbH bzw. der Einsatzbetrieb täglich (zu allen Fortbildungs- und Prüfungstagen) eine Anwesenheitsliste.

Folgende Bezeichnungen werden verwendet: Anwesend: A/Unentschuldigtes Fehlen: uE/ Entschuldigtes Fehlen: E/Urlaub/Feiertag/unterrichtsfreie Zeiten: F/ Krank: K/ Kind krank: KK

d. Konsequenzen bei Fehlzeiten
Im Falle eingetretener Fehlzeiten, ob entschuldigt oder nicht entschuldigt, gilt Folgendes:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist das Absolvieren aller nach den Rahmenlehrplänen vorgesehenen Lerneinheiten.

Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss jeder Schulungsteilnehmer alle von Fehlzeiten betroffenen Lerneinheiten nach den spezifischen Vorgaben der entsprechenden Lerneinheiten entweder Online oder im Präsenzunterricht nachholen.

Der nachzuholende Präsenzunterricht kann vom Schulungsteilnehmer entweder in einem stattfindenden Parallelkurs oder in einem später im Jahr stattfindenden Kurs, auch an einem anderen Standort, absolviert werden.

Für den nachzuholenden Unterricht fällt 50% des jeweils aktuellen Preises für den jeweiligen Fachkundelehrgang, (bei dem Fachkundelehrgang Haut und seine Anhangsgebilde fällt 75% des jeweils aktuellen Preises), bei dem Nachschulungen erforderlich geworden sind, an.

10. Ausschluss von der Teilnahme/Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Firma NiSV GmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in in besonderen Fällen wie z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung des Fachkundemoduls gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Sollte nachweisbar feststehen, dass ein Teilnehmer versucht, andere Teilnehmer der Schulungen für eigene Schulungen oder Schulungen externer Anbieter abzuwerben, ist NiSV GmbH berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung auszuschließen.

Der/die Teilnehmer/in hat in diesen Fällen als Schadenersatz das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der Firma NiSV GmbH.

11. Haftung

Die Firma NiSV GmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Firma NiSV GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

12. Datenschutz

Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Absolvierung des Fachkundemoduls und der Prüfungsabnahme gespeichert werden.

13. Nutzung der Lehrmaterialien

Die Benutzung der Unterrichtsmaterialien ist nur dem/ der angemeldeten Teilnehmer/-in gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung der Firma NiSV GmbH dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße hiergegen sind nach § 106 UrhG strafbar.

Die Unterrichtsmaterialien sind als geistiges Eigentum der NiSV GmbH geschützt. Es ist strikt untersagt, dass sich Teilnehmer mit dem geistigen Eigentum der NiSV GmbH selbständig machen und selber Schulungen geben.

Email mit Schulungsinhalten/Informationen über die Schulung dürfen nicht weitergeleitet werden. Auch Schulungsnachweise dürfen weder weitergeleitet, noch abfotografiert werden. Falls der Inhalt dieser E-Mail Dritten zur Kenntnis gegeben wird, wird dies strafrechtlich verfolgt.

Darüber hinaus haftet der/die Teilnehmer/in für den der NiSV GmbH entstandenen Schaden durch den Verstoß gegen diese Verbotsregeln.

Sollte der/die Teilnehmer/in gegen diese Verbotsregeln verstoßen, verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in zur Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 50.000 Euro. Sollte der/die Teilnemer/in mit den reproduzierten, auch mit eigenen Änderungen versehenen, Lehrmaterialien der NiSV GmbH eigene Einnahmen von Dritten im Rahmen einer eigenen Schulung erzielen, so hat der/die Teilnehmer/in die Hälfte dieser erzielten Einnahmen an die NiSV GmbH zu erstatten.

14. Hausordnung

Die geltende Hausordnung der Firma NiSV GmbH, die öffentlich aushängt, ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der Firma NiSV GmbH, die in seinem Betriebsgebäude stattfinden; für andere Veranstaltungsorte gilt die dort geltende Hausordnung.

15. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

17. Gerichtsstand

Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart.

Stand der AGB: 04.09.2024