Übersicht
- Arztvorbehalt
- Die optische Strahlung
- EMF Definition
- Elektromagnetische Felder
- Finden die Schulungen für den Fachkundenachweis als E-Learning statt?
- Folgende Geräte/ Technologien fallen unter die NiSV
- Geräteanmeldung
- Geräteeinweisung beim Hersteller
- Intensive Lichtquellen
- Laser
- Laserschutzbeauftragter
- Müssen Mitarbeiter/innen die NiSV Fachkundezertifikate auch erwerben?
- Nachweispflicht
- Nichtionisierende Strahlung
- NiSV
- NiSV Betreiberpflicht
- NiSV Fachkunde
- NiSV Fachkundemodule
- NiSV Fachkundezertifikat
- NiSV Fristverlängerung
- Personenzertifizierungsstelle
- Sind die NiSV Fachkundezertifikate übertragbar?
- Ultraschall
- Was darf man als Kosmetiker/-in nicht?
- Was versteht man unter medizinischer Kosmetik?
- Welche Regelungen gelten künftig für Kombinationsgeräte?
- Selektive-Photolyse
- Nebenwirkungen durch zu geringe Energie und Wärme im Haarfollikel
- Was ist ionisierende Strahlung?
- Beispiele für nichtionisierende Strahlung, wie wird sie unterteilt?
- Mögliche Nebenwirkungen
- Physikalische Effekte der Optischen Strahlung im Gewebe
- Welche Laser zur Haarentfernung gibt es?
- MDR Medical Device Regulation
- Laserschutzbeauftragte
- Effekt IPL Hautverjüngung
Die NiSV ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierter Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ und ist am 31.12.2020 in Kraft getreten.
Bestimmte Geräte und Anwendungen fallen ab dem 31.12.2020 unter die NISV und ab dem 31.12.2022 müssen Sie die Fachkunde bei den Behörden nachweisen können.
Es gibt vier Fachkundekategorien: Laser/ intensive Lichtquellen; EMF in der Kosmetik; EMF zur Stimulation; Ultraschall. Eine Fachkunde setzt sich aus zwei Modulen zusammen: das Grundlagenmodul „Haut“ plus das Fachkundemodul der jeweiligen Technologie.
Folgende Geräte/ Technologien fallen unter die NiSV:
• Ultraschallgeräte
• Lasergeräte
• IPL Geräte
• Hochfrequenzgeräte
• Niederfrequenzgeräte
• Gleichstromgeräte
• Magnetfeldgeräte
Zum einen gibt es einmal das Grundlagenmodul „Die Haut und ihre Anhangsgebilde“, das unter bestimmten Voraussetzungen aber auch wegfallen kann.
Zum anderen muss noch ein zweites Modul absolviert werden, welches von der jeweiligen Technologie ihres verwendeten Gerätes abhängig ist. Man unterscheidet hier zwischen „Optische Strahlung“, „EMF in der Kosmetik“, „EMF zur Stimulation“ und „Ultraschall“.
Die Personenzertifizierungsstellen müssen die Schulen/ Akademien zertifizieren (überprüfen und zulassen).
Die Personenzertifizierungsstellen müssen jedoch vorher durch die DAkkS akkreditiert werden, bevor Sie die Schulen zertifizieren dürfen.
Damit Sie ihr Fachkundezertifikat bekommen, sollten Sie die Fachkundeschulung bei einer zertifizierten Akademie absolvieren.
Ein Fachkundezertifikat dient dem vereinfachten Nachweis der Fachkunde, der gegenüber der zuständigen Behörde zu erbringen ist.
Sind die NiSV Fachkundezertifikate übertragbar?
Nein, leider sind die Zertifikate nicht übertragbar. Alle Mitarbeiter, die mit den Geräten arbeiten benötigen die NiSV Fachkundezertifikate.
Müssen Mitarbeiter/innen die NiSV Fachkundezertifikate auch erwerben?
Alle Mitarbeiter/-innen, die mit den Geräten arbeiten, die unter die NiSV fallen, brauchen die jeweiligen Fachkundezertifikate.
Finden die Schulungen für den Fachkundenachweis als E-Learning statt?
Wir bieten eine Kombination aus E-Learning und Präsenzunterricht an und halten uns dabei an die gesetzlichen Richtlinien der NiSV.
Damit versuchen wir auch berufstätigen Teilnehmenden entgegenzukommen und Sie mit unserem professionellem und intensivem E-Learning Programm optimal vorzubereiten.
Die Präsenztage vor Ort benötigen Sie für die praktischen Übungen, die zum Teil auch unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden.
Sie können die Schulungen auch nur vor Ort besuchen, das heißt die gesamte Schulungsdauer findet im Präsenzunterricht vor Ort statt.
Ein Laserschutzbeauftragter ist eine reine Arbeitsschutzmaßnahme.
Wenn Sie Mitarbeiter haben, die mit einem Laser arbeiten, dann brauchen Sie einen Laserschutzbeauftragten, aber wenn Sie allein in Ihrem Studio arbeiten, dann brauchen Sie keinen.
Sie können diese Qualifikation durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang erwerben.
Geräteeinweisung beim Hersteller
Die Geräteeinweisung beim Hersteller ersetzt keine NiSV Fachkunde!
Sie müssen dennoch das Fachkundezertifikat erwerben, wenn Sie mit Geräten arbeiten, die unter die NiSV fallen.
Wir wissen vom zuständigen Ministerium, nachdem das Aussetzen des Vollzuges der NiSV Fachkunde nicht angenommen worden ist, dass gerade eine neue Lösung erarbeitet wird, die für Sie rechtlich noch sicherer sein soll. Sie haben also bis zum 31.12.2022 Zeit die Fachkunde zu erwerben.
Wenn Sie ab dem 31.12.2020 ein Gerät kaufen, dass unter die NiSV fällt, dann müssen Sie es 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anmelden.
Geräteanmeldung
Siehe oben unter Geräteanmeldung.
Vollzug der NiSV (zuständige Behörden):
-
Baden-Würtemberg
- (Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
In den Landkreisen das jeweilige Landratsamt.
In den Stadtkreisen die jeweilige Gemeinde.
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg
Hauptstätter Straße 67
70178 Stuttgart
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Bayern
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern
Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirk Oberbayern
Bemerkung: mit gewerbeärztlichem Dienst
Leitung: Herr Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Wink
Stellvertretende Leitung: Herr Dipl.-Ing. Raimund Fußeder
Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt
Heßstraße 130
80797 München
Tel.: 0 89 / 21 76 - 1
Fax: 0 89 / 21 76 - 31 02
Internet: www.gaa-m.bayern.de
E-Mail: [email protected]
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Niederbayern
Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirk Niederbayern
Bemerkung: gewerbeärztlicher Dienst in Regensburg
Leitung: Herr Dipl.-Ing. Ulrich Gampl
Stellvertretende Leitung: Herr Dipl.-Ing. Hans Jürgen Damaschke
Regierung von Niederbayern
Gewerbeaufsichtsamt
Gestütstraße 10
84028 Landshut
Tel.: 08 71 / 8 08 - 01
Fax: 08 71 / 8 08 - 17 99
Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/gaa/index.php
Email: [email protected]
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz
Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirk Oberpfalz
Bemerkung: mit gewerbeärztlichem Dienst
Leitung: Herr Dipl.-Ing. Heinrich Hilmer
Stellvertretende Leitung: Herr Dipl.-Ing. Florian Schmid
Regierung der Oberpfalz
Gewerbeaufsichtsamt
Ägidienplatz 1
93047 Regensburg
Tel.: 0941 / 5680-0
Fax: 0941 / 5680-1799
Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/1842/index.html
E-Mail: [email protected]
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken
Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirk Oberfranken
Bemerkung: mit gewerbeärztlichem Dienst
Leitung: Herr Dipl.-Chem. Günter Tschech
Stellvertretende Leitung: Frau Dr. med. Marion Huke
Regierung von Oberfranken
Gewerbeaufsichtsamt
Oberer Bürglaß 34-36
96450 Coburg
Tel.: 0921 / 604 – 0
Fax: 0921 / 604 – 2202
Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de/gewerbeaufsichtsamt
E-Mail: [email protected]
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Mittelfranken
Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirk Mittelfranken
Bemerkung: mit gewerbeärztlichem Dienst
Leitung: Herr Dipl.-Ing. Andreas Neubig.
Stellvertretende Leitung: Herr Dipl.-Ing. Frank Bachmann
Regierung von Mittelfranken
Gewerbeaufsichtsamt
Roonstraße 20
90429 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 9 28 - 0
Fax: 09 11 / 9 28 - 29 99
Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/1841/index.html
E-Mail: [email protected]
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken
Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirk Unterfranken
Bemerkung: mit gewerbeärztlichem Dienst
Leitung: Herr Dipl.-Chem. Dr. Günther Gaag
Stellvertretende Leitung: Herr Dipl.-Ing. Rudolf Lemmich
Regierung von Unterfranken
Gewerbeaufsichtsamt
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Tel.: 09 31 / 3 80 - 00
Fax: 09 31 / 3 80 - 18 03
Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/69076/index.html
E-Mail: [email protected]
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben
Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirk Schwaben
Bemerkung: mit gewerbeärztlichem Dienst
Leitung: Herr Dipl.-Ing. Hans-Georg Niedermeyer
Stellvertretende Leitung: Herr Dipl.-Chem. Dr. Gerald Böhrer
Regierung von Schwaben
Gewerbeaufsichtsamt
Morellstr. 30d
86159 Augsburg
Tel.: 08 21 / 3 27 - 01
Fax: 08 21 / 3 27 - 27 00
Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/GAA/Gewerbeaufsichtsamt.php?PFAD=/index.php:/index2.php
E-Mail: [email protected]
Oberste Landesbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2,
81925 München
Telefon 49 (0)89 9214 - 00
Fax 49 (0)89 9214-2266
Anregungen zur Internetseite der Bayerischen Gewerbeaufsicht richten Sie bitte an das
"Referat 31- Verbraucherschutz-Grundsätze" im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
E-Mail: [email protected]
Ihre Mitteilungen und Anfragen richten Sie bitte an die Servicestelle Bayern – die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung:
E-Mail: [email protected]
Berlin
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi)
Turmstraße 21
10559 Berlin
[email protected]
Zuständige oberste Landesbehörde
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung, Referat II E, Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Brandenburg
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Horstweg 57
14478 Potsdam
Telefon: 0331 8683 - 0
Telefax: 0331 864335
Fax an E-Mail: 0331 27548 - 1800
E-Mail: [email protected]
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Referat 15 – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Produktsicherheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Bremen
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Horstweg 57
14478 Potsdam
Telefon: 0331 8683 - 0
Telefax: 0331 864335
Fax an E-Mail: 0331 27548 - 1800
E-Mail: [email protected]
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Referat 15 – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Produktsicherheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Hamburg
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Zuständigkeit noch nicht geklärt.
Zuständige oberste Landesbehörde
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Fachreferat Gesundheit und Umwelt
Postfach 30 28 22
20310 Hamburg
Funktionspostfach der Behörde: [email protected]
Anmerkungen
Vollzugsbehörde noch nicht abschließend geklärt.
Hessen
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Regierungspräsidien:
Regierungspräsidium Gießen:
Funktionspostfach: [email protected]
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Regierungspräsidium Kassel:
Funktionspostfach: [email protected]
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt mit den Standorten:
Wiesbaden:
Funktionspostfach: [email protected]
Simone-Veil-Straße 5
65197 Wiesbaden
Frankfurt am Main:
Funktionspostfach: [email protected]
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Darmstadt:
Funktionspostfach: [email protected]
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Zuständige oberste Landesbehörde
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat III 2
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Mecklenburg-Vorpommern
Die Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (NiSGZustLVO MV) unterscheidet zwischen Anwendern in Gesundheitseinrichtungen und außerhalb von Gesundheitseinrichtungen.
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV) richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde für Gesundheitseinrichtungen:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner: Herr Dr. Sieg
Telefon: (0381) 331-59185
Zuständige Vollzugsbehörden außerhalb von Gesundheitseinrichtungen:
Örtliche Gesundheitsämter:
Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Schwerin
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin: Frau Schulrath
Telefon: (0385) 545-2868
Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin: Frau Teske
Telefon: (03871) 722-5308
Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt der Stadt Rostock
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Neuber
Telefon: (0381) 381-5378
Gesundheitsamt des Landkreises Rostock
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin: Frau Jonas
Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin: Frau Lange
Telefon: (0395) 57087-2312
Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner: Herr Heusler
Telefon: (3831) 357-2300
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Wirtschaft. Arbeit und Gesundheit (des Landes Mecklenburg-Vorpommern)
Referat Arbeitsschutz und Referat Öffentliches Gesundheitswesen, Infektionsschutz und Rettungsdienst
Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Niedersachsen
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Landkreise und kreisfreie Städte
Zuständige oberste Landesbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 401 – Öffentlicher Gesundheitsdienst, übertragbare Krankheiten, Umwelthygiene, medizinischer Zivil- und Katastrophenschutz
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Nordrhein-Westfalen
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
[email protected]
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
[email protected]
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
[email protected]
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
[email protected]
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
[email protected]
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat IV B 5, Pharmazie, Medizinprodukte
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Rheinland-Pfalz
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Struktur- und Genehmigungsdirektionen
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Rheinland-Pfalz
Referat 1062, Physikalische Einwirkungen in der Umwelt: [email protected]
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Saarland
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Straße 1
66119 Saarbrücken
[email protected]
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes
Referat C/4
Keplerstraße 8
66117 Saarbrücken
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Sachsen
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Zuständigkeit noch nicht geklärt.
Zuständige oberste Landesbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 25, Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Anmerkungen
Für das Land Sachsen ist die Zuweisung der Zuständigkeiten noch nicht abschließend geklärt.
Sachsen-Anhalt
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Zuständigkeit noch nicht geklärt.
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 32 – Technischer und stoffbezogener Arbeitsschutz: [email protected]
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Anmerkungen
Aufgrund der derzeitigen Pandemie bestand noch keine Möglichkeit die Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden für das Land Sachsen-Anhalt zu regeln.
Schleswig-Holstein
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Landesamt für Soziale Dienste (LAsD)
Dezernat 33 – Medizinprodukteüberwachung
Steinmetzstraße 1-11
24534 Neumünster
Funktionspostfächer des Landesamtes für Soziale Dienste:
E-Mail: [email protected]
DE-Mail: [email protected]
Zuständige oberste Landesbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Stabsbereich VIII KSt
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Funktionspostfach des Ministeriums: [email protected]
Anmerkungen
Für das Land Schleswig-Holstein ist die Zuständigkeit der obersten Landesbehörde für die NiSV noch nicht abschließend geklärt. Die Angaben sind daher vorläufig.
Thüringen
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde
Zuständigkeit noch nicht geklärt.
Zuständige oberste Landesbehörde
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat 54, Arbeitsschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Themenbezogenes Funktionspostfach: [email protected]
Anmerkungen
Für das Land Thüringen ist die Zuständigkeit für die NiSV noch nicht abschließend geklärt.
Aller Voraussicht nach wird aber das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die zuständige Vollzugsbehörde sein.
Quelle: www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung/vollzug-der-nisv/
- (Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
- Dokumentation nach NiSV
Sie müssen sicherstellen, dass Sie jede durchgeführte Anwendung und die durchgeführte Beratung und Aufklärung dokumentieren. Nach der letzten Nutzung der Anlage müssen Sie die Dokumentation drei Jahre aufbewahren. - Gerätebuch
Im Gerätebuch wird beispielsweise die Inspektion und Wartung, die Art der Bedienungsfehler und Funktionsstörungen dokumentiert und belegt, dass die ordnungsgemäße Installation der Anlage am Betriebsort (z.B. Ihr Kosmetikstudio) geprüft worden ist.
Unter nichtionisierender Strahlung fallen beispielweise Laser, intensive Lichtquellen, Anwendungen mit Hoch- und Niederfrequenz sowie mit Magnetfeldern.
Ultraschallanwendungen fallen auch unter die NiSV, obwohl Sie keine Strahlungen aussenden.
Welche Regelungen gelten künftig für Kombinationsgeräte?
Geräte, die mehrere Techniken kombinieren, zum Beispiel IPL mit Hochfrequenz oder Ultraschall, dürfen gewerblich zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur noch von Personen angewendet werden, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde für alle angewendeten Methoden verfügen. Entsprechende Kombinationsanwendungen werden zum Beispiel zur Faltenglättung eingesetzt und zur Verbesserung des Hauterscheinungsbildes durch oberflächliches chemisches Peeling oder zur Photoepilation, das heißt zur möglichst dauerhaften Haarentfernung.
Laser werden im kosmetischen Bereich vor allem zur dauerhaften Haarentfernung oder beispielsweise „Hautverjüngung“ eingesetzt.
Bestimmte Anwendungen mittels Laser, wie beispielsweise die Entfernung von Tattoos und Permanent-Make-Up, dürfen ab dem 31.12.2020 nur noch von approbierten Ärzten durchgeführt werden.
IPL-Geräte sind intensive Lichtquellen, die z.B. dauerhaften Haarentfernung und „Hautverjüngung“ eingesetzt werden.
Als Ultraschall bezeichnet man mechanische Schwingungen, die oberhalb des menschlichen Hörfrequenzbereichs liegen. Ultraschall wird vor allem an der Haut z.B. zur Mikromassage, Sonophorese, Körperformung und „Hautverjüngung“ eingesetzt.
Wer darf das sogenannte "Ultraschall-Babykino" künftig noch anbieten?
Der umgangssprachliche Begriff "Ultraschall-Babykino" meint den nichtmedizinischen Einsatz von Ultraschallgeräten zur Anfertigung von medizinisch nicht erforderlichen Bildern und Filmen des ungeborenen Kindes im Mutterleib. Eine solche Anwendung von bildgebendem Ultraschall zu nichtmedizinischen Zwecken am Fötus ist ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr zulässig.
Die Notwendigkeit von Ultraschalluntersuchungen für die Schwangerschaftsvorsorge wird mit dem Verbot des "Ultraschall-Babykinos" keineswegs infrage gestellt. Diese Untersuchungen sind ein wichtiges diagnostisches Instrument im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind. Dies gilt auch für darüberhinausgehende Untersuchungen, die durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet werden.
Elektrische und magnetische Felder beschreiben die räumliche Verteilung einer Kraftwirkung, die auf elektrische Ladungen und Ströme ausgeübt werden kann.
Elektromagnetische Felder können künstlich erzeugt werden, kommen aber auch natürlich in der Umwelt vor z.B. Erdmagnetfeld, Wärmestrahlung, Licht.
Einige Behandlungen dürfen ab dem 31.12.2020 mit in Kraft treten der NiSV nur von Ärzten durchgeführt werden.
Darunter fällt die Entfernung von Tattoos und Permanent-Make-Up mit einem Laser, der Einsatz optischer Strahlung, Hochfrequenz oder Ultraschall, die zur Fettgewebereduktion führen, gezielte Behandlungen von Gefäßveränderungen und die Magnetresonanztomographie bei nichtmedizinischen Zwecken.
Gibt es Regeln, ob der Arzt oder die Ärztin bei einer Delegation immer körperlich anwesend sein muss? Kann die delegierte Tätigkeit auch außerhalb der ärztlichen Räumlichkeiten stattfinden?
Es entspricht dem Wesen der ärztlichen Delegation, dass die Ärztin oder der Arzt nicht bei jedem Anwendungsschritt körperlich anwesend sein muss. Es besteht aber eine ärztliche Überwachungspflicht und es muss außerdem sichergestellt sein, dass der Arzt oder die Ärztin, der oder die die Verantwortung für die Behandlung trägt, jederzeit sehr zeitnah hinzugezogen werden kann, was in der Regel eine räumliche Nähe voraussetzt.
Wenn Strom fließt, erzeugen elektrische Geräte und Leitungen zwei Arten von Feldern: elektrische und magnetische Felder.
Was ist ein elektrisches Feld?
1. ein elektrisches Feld entsteht, sobald an einem Gerät oder einer Stromleitung eine Spannung anliegt. Spannung ist die Voraussetzung dafür, dass elektrischer Strom fließen kann, wenn ein Gerät eingeschaltet wird.
Was ist ein magnetisches Feld?
2. ein magnetisches Feld entsteht, wenn zusätzlich Strom fließt. Daher sind elektrische Geräte und Leitungen, in denen Strom fließt, von elektrischen und magnetischen Feldern umgeben.
Worin besteht der Unterschied zwischen optischer Strahlung und elektromagnetischen Feldern?
…setzt eine Lichtquelle voraus, die eine bestimmte optische Wellenlänge oder ein Wellenlängenspektrum aussendet.
Elektromagnetische Felder
…setzen einen Stromfluss voraus und umgeben Geräte und Leitungen.
Quelle: bmu.de
Was darf man als Kosmetiker/-in nicht?
Das Heilpraktikergesetz regelt, welche Tätigkeiten man als Kosmetiker/-in nicht ausüben darf. Für "Diagnostische und therapeutische Behandlungen zur Heilung und Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen" benötigt man eine Erlaubnis und sind demnach für Kosmetiker/-innen verboten.
Was versteht man unter medizinischer Kosmetik?
Medizinische Kosmetik befasst sich mit der Behandlung, Pflege und Verbesserung von Hautproblemen. In der medizinischen Kosmetik werden vor allem neueste Therapie-Technologien genutzt wie z.B. Lasergeräte, IPL SHR, Ultraschall, Hochfrequenz- und Niederfrequenzgeräte - aber auch die Mikrodermabrasion , medizinische Peelings u.v.m.
Die Fristverlängerung der NiSV Nachweise um ein Jahr kommt! Wir haben am 04.06.2021 die Information vom zuständigen Ministerium erhalten, dass die Frist zum NiSV Fachkundenachweis um ein Jahr nach hinten verschoben wird! Das bedeutet, dass Sie die Fachkundezertifikate erst bis zum 31.12.2022 nachweisen müssen und noch ein Jahr länger Zeit haben, die Schulungen zu besuchen!
Gezielte Zerstörung einer Zielstruktur durch Licht, das in Wärme umgewandelt wird, unter Schonung des umliegenden Gewebes. Am Beispiel der DHE: Das Licht wird vom Chromophor (Melanin) des Haares aufgenommen und in Wärme umgewandelt.
Über diese Hitze wird die Wurzel zerstört.
Nebenwirkungen durch zu geringe Energie und Wärme im Haarfollikel
• Vellushaare werden in Terminalhaare umgewandelt
• paradoxe Hypertrichose
• Mitosehemmung (Matrixzellen in der Wurzel werden erwärmt und gehemmt, der Bulbus und die Papille werden nicht zerstört und nach 6-12 Monaten wächst Haar normal nach)
Was ist ionisierende Strahlung?
Alle Arten elektromagnetischer Strahlen und Felder, die ionisierend wirken. Ionisation: Es werden Elektronen aus Atomen und Molekülen herausgeschossen, Zellen werden auf der kleinsten Ebene verändert.
Beispiele: Röntgenstrahlung, kosmische Strahlung, Gammastrahlung
Beispiele für nichtionisierende Strahlung, wie wird sie unterteilt?
- Optische Strahlung (Lichtenergie)
- EMF (elektrische Energie)
• Statische EMF (0Hz)
• Niederfrequente EMF (1-100kHz)
• Hochfrequente EMF (100kHz- 300GHz)
Wie wird die Optische Strahlung unterteilt?
- UV-Strahlung (Ultraviolett) 100nm-380nm
- VIS Sichtbares Spektrum des Lichtes 380-780nm
- Infrarotstrahlung IR-Strahlung 780nm-1mm
Welche Wellenlängen werden klassischer Weise bei der DHE angewendet?
- VIS und IR A (780nm-1400nm)
- 755nm-1064nm für DHE
-Verbrennungen
-Rötungen
-Entzündungen
-Follikulitis
-Schmerzen
-paradoxe Hypertrichose
-Hypopigmentierungen
-Hyperpigmentierungen
-perifollikuläre Ödeme
Wie hängt der Hauttyp nach Fitzpatrick mit der Energieeinstellung bei der DHE zusammen?
-je heller die Haut, umso weniger Melanin—geringes Verbennungsrisiko, umso mehr Energie kann man nehmen
-je dunkler die Haut, umso mehr Melanin---höheres Verbrennungsrisiko, umso weniger Energie darf man nehmen.
Wie hängt die Haarfarbe mit der Energieeinstellung zusammen?
-je heller die Haare, umso weniger Melanin, umso mehr Energie muss man einstellen
-je dunkler die Haare, umso mehr Melanin, umso weniger Energie muss man einstellen
Wie hängt die Haardicke mit der Energieeinstellung zusammen?
-je dünner die Haare, umso weniger Melanin, umso mehr Energie
-je dicker die Haare, umso mehr Melanin, umso weniger Energie
Vorbehandlung/Was müssen die Kunden vor einer Behandlung zur DHE beachten?
- SPF 50 plus, 4-8 Wochen davor keine Sonne, kein Solarium
- Kein Parfüm, kein Deo, keine Creme, kein Deo
- Nur Rasieren, 24 h vor der Behandlung
- Kein Make-Up
- Keine grob abrasiven Peelings
- Keine Bräunungscremes auftragen (bis 3 Wochen vorher)
- Keine photosensibilisierenden Medikamente einnehmen
Vorbehandlung/Was müssen die Kunden vor einer Behandlung zur DHE beachten?
- SPF 50 plus, 4-8 Wochen davor keine Sonne, kein Solarium
- Kein Parfüm, kein Deo, keine Creme, kein Deo
- Nur Rasieren, 24 h vor der Behandlung
- Kein Make-Up
- Keine grob abrasiven Peelings
- Keine Bräunungscremes auftragen (bis 3 Wochen vorher)
- Keine photosensibilisierenden Medikamente einnehmen
Nachbehandlung/Was müssen die Kunden nach einer Behandlung zur DHE beachten?
-kein Chlorwasser, kein Schwimmen, keine Saune für 48 h
-keinen stark schweißtreibenden Sport
-bei Rötung muss eine Nachkühlung erfolgen
-lauwarm duschen
-keine Sauna, kein Solarium für 4-6 Wochen
-SPF 50
-lockere Kleidung
Physikalische Effekte der Optischen Strahlung im Gewebe
1. Absorption
-ist die Aufnahme der Energie und Umwandlung in eine andere Energieform
-Aufnahme der Lichtenergie durch Zielchromophore wie z.B. Melanin und Umwandlung in Wärme
2. Transmission
-es ist kein Zielchromophor vorhanden, die Strahlung geht einfach durch das Medium durch.
-in der Haut findet keine Transmission statt, weil in der Haut ist immer Zielchromophor vorhanden.
3. Reflexion
-tritt an Grenzflächen auf, ein Teil der Strahlung prallt ab und tritt nicht ins Gewebe ein. Kontaktgel und gutes Aufsetzen und Andrücken des Handstücks vermeidet Reflexionen.
4. Streuung
-ein Teil der Strahlung wird im Gewebe abgelenkt, besonders stark treten Streuungen in der mittleren Hautschicht, der Dermis auf. Deswegen muss immer ein Abstand von 2-3 cm zu Tattoos gehalten werden.
4.1 Remission Rückstreuung
-Strahl prallt im Gewebe ab und geht wieder aus der Haut raus
Welche Strahlung wirkt schädlich auf das Auge?
UV-Strahlung 100nm-380nm
-Bindehaut- und Hornhautentzündung, Grauer Star
VIS (sichtbares Spektrum) 380nm-780nm
Netzhautverblitzung und Netzhautverbrennung
IR-A (780nm-1400nm)
-Netzhautverletzung und Netzhautverbrennung
IR-B und IR-C
-Schäden an Hornhaut, Bindehaut und Augenlinse
Welches Licht sendet ein Laser aus?
-monochromatisch
-kohärent
-gebündelt und fokussiert
Welches Licht sendet ein IPL-Gerät aus?
-polychromatisch
-inkohärent
-gestreut
Welche Laser zur Haarentfernung gibt es?
Festkörper
Diodenlaser
Kristalllaser
Nd:YAG 1064nm oder Alexandritlaser
Diodenlaser:
1-Wellendiodenlaser 808nm
3-Wellendiodenlaser 755nm, 808nm, 1064nm
4-Wellendiodenlaser 755nm,808nm,940nm,1064nm
Paradoxe Hypertrichose
-vermehrtes Haarwachstum durch zu geringe Energie bei der DHE mit Laser/IPL
Einteilung der Laser
-Laser werden nach der DIN EN 60825-1:2015 eingeteilt in Laserklasse 1-4.
-Einteilung nach dem worst-case-Prinzip, nach der Gefährlichkeit für Haut und Auge
Einteilung der Inkohärenten Optischen Strahlungsquellen
-werden nach Gefährlichkeit eingeteilt in Risikogruppen 1-3 nach DIN EN 62471
-DIN EN 62471 Beiblatt 3 regelt den Umgang und die Sicherheit von IPL Geräten
Wichtige physikalische Parameter
Optische Strahlung
1. Energie --- Einheit Joule (J)
- ist die Fähigkeit eines Gerätes Licht auszustrahlen, oder mechanische Arbeit zu verrichten.
2. Energiedichte/Fluenz/Fluence ---
Einheit J/cm2
-ist die Energie pro Flächeneinheit, die vom Gerät abgegeben wird.
3. Leistung Einheit Watt (W=J/s)
-ist die Energie, die in einer Sekunde vom Gerät abgegeben werden kann.
4. Frequenz Einheit Hertz (Hz=1/s)
-Anzahl der Wiederholungen pro Sekunde, Anzahl der Lichtimpulse pro Sekunde
Stempeltechnik Frequenz 1-3 Hz, Gleittechnik oder In-Motion-Methode ab Frequenz 3 Hz
5. Bestrahlungsstärke/Leistungsdichte Einheit W/cm2 Jxcm2/s
-ist die Energie, die auf einen Quadratcentimeter innerhalb einer Sekunde abgegeben wird.
6. Impulsdauer in s oder ms
- Länge des eingeschalteten Lichtes
Leistung in Watt=Energie/Zeit
Europäische Medizinprodukteverordnung
-gilt seit 2017 aber vollends Inkraftgetreten im Mai 2021
-mit der MDR gelten jetzt auch bestimmte Geräte, die zum nicht-medizinischen Zweck angewendet werden als Medizinprodukte.
-Alle Medizinprodukte brauchen eine STK (Sicherheitstechnische Kontrolle). Die STK ist eine Gerätewartung durch einen Medizintechniker alle 2 Jahre.
-ist erforderlich bei der Arbeit mit Laserklasse 3 R und 3 B, 4 nach §5 der OStrV (Strahlenschutzverordnung).
- der LSB ist seit 2010 Pflicht und muss alle 5 Jahre durch eine geeignete Schulung aufgefrischt werden.
Aufgaben eines LSB:
-Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
-Unterweisung der Mitarbeiter
-Beurteilung und Gewährleistung der Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
Zielchromophore: Wasser, Melanin, Hämoglobin
Über die Absorption der Lichtwellen durch Wasser wird die Haut erwärmt. Durch diese Erwärmung findet eine Neokollagenese statt. Die Fibroblasten (aktive Bindegewebszellen) der Dermis werden angeregt, mehr kollagene und elastische Fasern zu produzieren. Zusätzlich wird mehr Grundsubstanz und Hyaloron produziert. Dadurch wird das Bindegewebe gekräftigt und das Gefäßprofil stabilisiert.